Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

EPARCARE ALLGEMEINE VERKAUFS-, LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  • Anwendungsbereich
    • Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünften.
    • Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller sowie für zukünftige an ihn zu erbringenden Lieferungen und sonstige Leistungen.
    • Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird widersprochen.
    • Wir beliefern ausschließlich Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Private Endverbraucher beliefern wir grundsätzlich nicht.
    • Unsere Produkte sind ausschließlich für den professionellen Einsatz bestimmt und entsprechen grundsätzlich nicht den Anforderungen, die gegenüber privaten Endverbrauchern zu beachten sind.
  • Vertragsabschluss
    Aufträge an uns, Vertragsänderungen und -ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Telefonisch oder in anderer Form erteilte Aufträge gelten als angenommen, wenn Versendung oder Aushändigung der Ware und Rechnung erfolgt.
  • Preise, Preislisten
    • Unsere Preise gelten ab Werk zuzüglich der vom Dualen System erhobenen und aus der untenstehenden Aufstellung ersichtlichen Entsorgungsgebühren. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Die Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt.
    • Für jede Lieferung wird ein Versandservice in Höhe von 17,90 Euro berechnet.
    • Versandkostenfrei ab einem Einkaufswert von 1000€.
    • Bei der Inanspruchnahme des Express Services berechnen wir eine Servicepauschale von 23,80 Euro. Bei Sonderabwicklungen (z.B. sperrigen Gütern, Expressaufträgen, Stückgut) ist Eparcare berechtigt, höhere Servicepauschalen in Rechnung zu stellen.
    • Beträgt die vereinbarte Lieferfrist länger als einen Monat ab Vertragsabschluss, sind wir berechtigt, die Preise nach unserer am Tag der Lieferung geltenden Preisliste zu berechnen.
    • Bei Rechnungsstellung werden die Preise je Packeinheit auf volle Cent gerundet (dritte Dezimalstelle größer 4 wird auf-, sonst abgerundet) und mit der Bestellmenge multipliziert.
  • Zahlung
    • Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
    • Bei Bestellungen über 5000€ wird eine Anzahlung von 50% des Betrages bei der Bestellung verlangt.
    • Ist die Eparcare aufgrund eines SEPA-Lastschriftmandats des Bestellers berechtigt, Forderungen gegen den Besteller mittels Lastschrift einzuziehen, erklärt sich der Besteller damit einverstanden, dass ihm die Eparcare spätestens drei (3) Kalendertage vor dem Tag des beabsichtigten Einzugs einer SEPA-Lastschrift (Ausführungsdatum) eine Vorabinformation (Pre-Notification) hierüber zuleitet.
    • Der Besteller gerät in Zahlungsverzug mit Empfang der ersten Mahnung oder ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung gemäß § 286 Abs.3 BGB. Im Falle des Verzuges stehen uns – vorbehaltlich des Nachweises eines weitergehenden Verzugsschadens – Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu.
    • Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Bestellers ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Gegenforderungen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
  • Lieferung
    • Unsere Lieferverpflichtung besteht unter dem Vorbehalt vollständiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch uns verschuldet.
    • Bei Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % zulässig und werden in der Rechnung berücksichtigt.
    • Bezüglich der für unsere Liefergegenstände angegebenen Maße behalten wir uns die handelsüblichen Abweichungen vor, es sei denn, wir hätten die Einhaltung der Maße ausdrücklich zugesichert.
    • Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.
    • Verzögert sich die Versendung der bestellten Liefergegenstände aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
    • Die zuverlässige Versendung der bestellten Ware wird durch von uns beauftrage Frachtführer sichergestellt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass es im Streitfall dem Besteller obliegt, den Nichtzugang einer Lieferung zu beweisen.
    • Im Falle einer Warenrücknahme aus Kulanz sind wir berechtigt, eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 15% des zurückgenommenen Warenwertes, mindestens 15,00 Euro, höchstens 250,00 Euro, zu berechnen.
  • Lieferfrist
    Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, wie beispielsweise Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Vormaterial, und zwar gleichgültig, ob diese Hindernisse bei uns oder bei unserem Zulieferanten eintreten. Derartige Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn wir bereits im Verzug sind. Treten sie ein, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  • Eigentumsvorbehalt
    • Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Besteller, sowie die künftigen, soweit sie mit den gelieferten Gegenständen im Zusammenhang stehen, erfüllt sind.
    • Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Liefergegenstände (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware vor oder nach Verarbeitung weiterveräußert oder ob sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterveräußert oder wird sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten.
    • Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, dies nicht zu tun, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Besteller von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht uns der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.
    • Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller gemäß § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes unserer Ware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Der Besteller wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für uns verwahren.
    • Wir verpflichten uns, auf Anforderung die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
    • Nehmen wir Wechsel als Zahlungsmittel entgegen, so besteht unser Eigentumsvorbehalt so lange fort, bis feststeht, dass wir aus diesem Wechsel nicht mehr in Anspruch genommen werden können.
  • Beanstandungen
    Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich und spezifiziert gerügt werden.
  • Gewährleistung
    Wir räumen dem Besteller trotz gesetzlicher Einschränkungs- und Abkürzungsmöglichkeiten uneingeschränkte gesetzliche Gewährleistungsrechte ein.
  • Ausschluss von Schadenersatzansprüchen
    • Für Schäden, die infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen oder Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten – insbesondere Anleitung zur Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – , die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
      • bei Vorsatz
      • bei grober Fahrlässigkeit unserer Organe oder unserer leitenden Angestellten
      • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
      • bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
      • bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen – oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
    • Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall aber begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
    • Bei Schäden wegen verspäteter Lieferung von Express-Aufträgen („Lieferung im Laufe des nächsten Werktages“) haftet Eparcare bis zu einer Höhe von höchstens 250,- EUR je Auftrag. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden ist ausgeschlossen.
    • Wir übernehmen keine Haftung, wenn der Besteller unsere für den professionellen Einsatz bestimmten Produkte privaten Endverbrauchern zugänglich macht.
  • Software
    An den Programmen und den dazugehörenden Dokumenten und nachträglichen Ergänzungen wird dem Besteller ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzerrecht zum internen Gebrauch mit den Produkten, für die Programme geliefert werden, eingeräumt. Alle sonstigen Rechte an den Programmen und an den Dokumentationen, einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen, bleiben bei unserem Unternehmen. Der Besteller hat sicherzustellen, dass diese Programme und Dokumente ohne vorherige Zustimmung unseres Unternehmens Dritten nicht zugänglich sind. Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Die Überlassung von Quellprogrammen bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Sofern die Originale einen auf Urheberschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Besteller auf das Original anzubringen. Soweit nichts anderes vereinbart, gilt das Benutzungsrecht mit Auftragsablieferung und Lieferung der Programme, Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen als erteilt. Änderungen der Programme sind unzulässig; werden vom Besteller oder von Dritten geänderte Programme verwendet, ist unser Unternehmen für Schäden nicht haftbar.
    Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand Fehler im Softwareprogramm nicht völlig ausgeschlossen werden können. Der Besteller wird die Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und unserem Unternehmen offensichtliche Fehler unverzüglich schriftlich mitteilen. Unser Unternehmen übernimmt die Gewährleistung dafür, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Beschreibung in der Dokumentation bzw. den Festlegungen in der Auftragsbestätigung entspricht. Darüber hinaus sichert unser Unternehmen weder bestimmte Eigenschaften der Softwareprogramme noch ihre Tauglichkeit für Kundenzwecke oder Kundenbedürfnisse zu. Unser Unternehmen haftet nicht für Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass unser Unternehmen deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Besteller sichergestellt hat, dass diese Daten aus dem Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form festgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann.
    Soweit Haftungsausschlüsse gemäß vorstehender Absätze nur unter Vollkaufleuten rechtsverbindlich vereinbart werden können, verbleibt es bei einem Geschäft mit einem Nichtkaufmann bei der gesetzlich zulässigen Möglichkeit des weitgehenden Haftungsausschlusses.
  • Beschaffenheitsmerkmale
    Die in Prospekten, Katalogen, Anzeigen und Preislisten oder in den zu einem Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Muster, Prospekte, technischen Angaben und Kataloge und sonstige technische Daten, Verwendungsempfehlungen sind unverbindlich, sie befreien den Besteller nicht von der Prüfung der Ware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke, Verfahren und Einsatzfälle. Sie werden erst Vertragsbestandteil, wenn und soweit sie von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt sind. Beschaffenheitsgarantien sind nur diejenigen, die in der Auftragsbestätigung als solche ausdrücklich bezeichnet sind. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Ware liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Bestellers. An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  • Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
    • Erfüllungsort ist Stuttgart
    • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus unserer Rechtsbeziehung zum Besteller ist Stuttgart. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
    • Es gilt deutsches Recht, im Ausnahmefall darüber hinaus UN-Kaufrecht.
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